Luftsperre                                             Blower Door                                             Blower Door

N50:In der neuen DIN V 4108-7 (11.96) sind die N 50-Werte festgeschrieben. Bei Fensterlüftung darf die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit(Luftwechselrate) nicht mehr 3 pro Stunde betragen. Bei Abluftanlagen und Niedrigenergiehäusern 1 pro Stunde.
Wird der Grenzwert überschritten, dann gilt das Gebäudeals undicht (zuviel Konvektions-Wärmeverluste)  Achtung !! Der Verarbeiter haftet für die Reperatur und für die Bauschäden.
Untersuchungen haben gezeigt, daß in wärmegedämmten Häusern viel warme Luft durch Lecks in der Gebäudehülle verloren geht.(Konvektionswärmeverlust)
Doch auch sehr viele Feuchteschäden werden durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle verursacht. Die warme und mit Feuchtigkeit aufgeladene Luft kann fast ohne Widerstand durch die Dämmung strömen. Kommt Sie an die kalte Außenbegrenzung (Folie,Schalung,usw.) fällt durch die extreme Abkühlung sofort eine große Menge Wasser aus, welches dann irgendwann auch im Innenraum sichtbar werden kann.(Feuchteschäden)

Loch in der Luftsperre

In der Praxis müssen Luftsperren (auch Dampfbremsen ) dauerhaft und luftdicht verarbeitet werden. Leider ist das noch nicht immer der Fall. Viele Handwerker und Bauherren sehen oft nicht den Grund für das Dichte verarbeiten der Luftsperre.  Dem Gesetz nach muß die Ausführungen der Arbeit ( Luftdichtungsebene) nach Stand der Technik   nachprüfbar dauerhaft dicht sein.Luftwechselrate höchstens 3 x pro Stunde

Lufthygiene
Der Gehalt der Raumluft an Kohlendioxid und Wasserdampf ist in Wohnungen ein geeigneter Maßstab, um die Größe des hygienisch erforderlichen Luftwechsels zu beurteilen. Legt man die Abfuhr von Kohlendioxid zu Grunde, würde über das ganze Jahr eine Frischluftmenge von etwa 25cbm pro Stunde ausreichen. Zur Abfuhr von Wasserdampf in der Übergangsjahreszeit können bis zu 40 cbm pro Person notwendig sein.

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