Luftdichtheit und Blower Door-Messung im Baurecht

 

Luftdichheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik

Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt.

Die Bauherrer/innen haben Anspruch auf ein luftdichtes Gebäude. !

Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst setzen sich zusammen aus anerkannten wissenschaftlichen, technischen und wirklichen Erfahrungen im Bauwesen.

Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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