Luftdichtheit und Blower Door-Messung im Baurecht
Luftdichheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik
Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt.
Die Bauherrer/innen haben Anspruch auf ein luftdichtes Gebäude. !
Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst setzen sich zusammen aus anerkannten wissenschaftlichen, technischen und wirklichen Erfahrungen im Bauwesen.
Mangelhafte Luftdichtung kann als verdeckter Mangel beurteilt werden.