Bundesanzeiger
Nr. 140, ausgegeben am Freitag, den 31. Juli 1998, Seite 10 885

Amtlicher Teil
 
  Bekanntmachungen

  Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Hinweis auf allgemein an erkannte Regeln der Technik zur Wärmeschutzverordnung
vom 8. Juli 1998

Auf Grund der Errmächtigung nach § l0 Abs. 2 der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBI IS. 2121) wird zu §4 Abs.4 in Verbindung mit Anlage 4 Ziffer 2 sowie der entsprechenden Regelung in § 7 dieser Verordnung auf folgende Regel der Technik hingewiesen.
Der Nachweis einer ausreichenden Dichtung hinsichtlich des § 4 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 4 Ziffer 2 sowie der entsprechenden Regelung in § 7 wird beschrieben in

DIN V 41 08, Teil 7 - Wärmeschutz im Hochbau; Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
Ausgabe November 1996.

Nach Abschnitt 4.4 dieser Norm ist als Nachweisverfahren das in ISO 9972 : 1996 Therrnal insulation; Determination of building airfightness, fan pressurization methode *) - angegebene Verfahren zu verwenden. Ergänzend zu den Angaben der Norm ist es bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen unter Berücksichtigung von baupraktischen Toleranzen als ausreichend anzusehen, wenn der nach diesen Verfahren gemessene Luftvolumenstrorm bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa

-bezogen auf das Raumluftvolumen den in der Norm genannten Grenzwert um bis zu 0,5h-1 oder
-bezogen auf Netto-Grundfläche den in der Norm genannten Grenzwert um bis zu 1,25m3 /(m2h)

überschreitet.

Die Norm ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen.
Bonn, den 8. Juli 1998
BI 5-830603-6

Bundesministerium
für Raumordnung, Bauwesen und Stadtebau
Im Auftag
Prof. Dr.-Ing. Ehm

  *) entspricht dem Blower-Door-Messverfahren

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