Bundesanzeiger
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Hinweis auf allgemein an erkannte Regeln der Technik zur Wärmeschutzverordnung
vom 8. Juli 1998
Auf Grund der Errmächtigung nach § l0 Abs. 2 der Wärmeschutzverordnung vom 16.
August 1994 (BGBI IS. 2121) wird zu §4 Abs.4 in Verbindung mit Anlage 4 Ziffer 2 sowie
der entsprechenden Regelung in § 7 dieser Verordnung auf folgende Regel der Technik
hingewiesen.
Der Nachweis einer ausreichenden Dichtung hinsichtlich des § 4 Abs. 4 in Verbindung mit
Anlage 4 Ziffer 2 sowie der entsprechenden Regelung in § 7 wird beschrieben in
Nach Abschnitt 4.4 dieser Norm ist als Nachweisverfahren das in ISO 9972 : 1996 Therrnal insulation; Determination of building airfightness, fan pressurization methode *) - angegebene Verfahren zu verwenden. Ergänzend zu den Angaben der Norm ist es bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen unter Berücksichtigung von baupraktischen Toleranzen als ausreichend anzusehen, wenn der nach diesen Verfahren gemessene Luftvolumenstrorm bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa
überschreitet.
Die Norm ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen.
Bonn, den 8. Juli 1998
BI 5-830603-6
Bundesministerium
für Raumordnung, Bauwesen und Stadtebau
Im Auftag
Prof. Dr.-Ing. Ehm
*) entspricht dem Blower-Door-Messverfahren